Haushaltstraining

Haushaltstraining (Zusatzangebot)

Rechtsgrundlage ist die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 (2) SGB VIII

Das Haushaltstraining definiert sich als unterstützendes Zusatzangebot zur Sozialpädagogischen Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft (§§ 30, 31 SGB VIII) und bei Bedarf zum Begleiteten Umgang (§ 18 (3) SGB VIII).

Es ist ein am Einzelfall ressourcenorientierten Ansatz zur Unterstützung in prekären Lebenslagen, welcher durch Fachkräfte aus den Bereichen Familienpflege, Hauswirtschaft sowie Sozialpädagogik begleitet und unterstützt wird.

Ziel ist die Vermittlung von Strukturen und Alltagsfähigkeiten und -fertigkeiten u.a. in den Bereichen:

  • Alltagsorganisation
  • Ernährung
  • Sauberkeit und Ordnung in der Wohnung
  • Hygiene
  • Wäschepflege
  • Umgang mit vorhandenen finanziellen Mitteln
  • Entwicklung und Förderung individueller Möglichkeiten
  • Zeitmanagement

Die Inhalte, die methodische Ausgestaltung und die Ziele werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und der Familie festgelegt. Die Hilfen können sowohl präventiv eingesetzt werden, als auch die Bewältigung von Krisen wirksam unterstützen. Sie dienen dazu, das Familiensystem zu stabilisieren, Krisen und Problemfelder zu bewältigen und Fremdplatzierungen von Kindern zu verhindern.

Das an die Situation angepasste Training findet in den Familien bzw. deren Haushalten statt. Die Eltern werden von den Fachkräften angeleitet und unterstützt, den Haushalt zu managen und ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern gerecht zu werden. Dies gelingt durch Einüben neuer Verhaltensmuster. Die Fachkräfte beenden die Hilfe erst, wenn die Familie eigenständig in der Lage ist, die vereinbarten Ziele zu erreichen und langfristig einzuhalten.